
Häufig gestellte Fragen zur Zeitarbeit
... und unsere Antworten. Über die Zeitarbeit existieren wahrscheinlich mehr Vorurteile als über jede andere Arbeitsform. Umso wichtiger, den falschen Informationen Fakten gegenüberzustellen.
Arbeitnehmerüberlassung ist der juristisch korrekte Begriff für Zeit- oder Leiharbeit.
So wird ein Arbeitsverhältnis bezeichnet, bei dem der Leiharbeitnehmer zeitlich begrenzt in einem Unternehmen eingesetzt wird. Den Arbeitsvertrag allerdings hat dieser Angestellte mit dem Zeitarbeitsunternehmen, das den Mitarbeiter im Rahmen der erwähnten Arbeitnehmerüberlassung "entleiht". Die genauen gesetzlichen Bestimmungen finden sich im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG). Es legt unter anderem fest, 1. dass das Zeitarbeitsunternehmen eine Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung besitzt, 2. die Leihe zeitlich begrenzt sein muss, 3. die Arbeitsverhältnisse der Zeitarbeiter mit den im Betrieb angestellten Mitarbeitern nach einer bestimmten Frist gleichgestellt werden müssen.
Ein klares Nein, es sind sogar Fälle denkbar, in denen die Mitarbeiter von Zeitarbeitsfirmen mehr verdienen als die Angestellten des Einsatzbetriebs.
Das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz ist in diesem Punkt (§8) eindeutig: Der Verleiher hat „die im Betrieb des Entleihers für einen vergleichbaren Arbeitnehmer des Entleihers geltenden wesentlichen Arbeitsbedingungen einschließlich des Arbeitsentgelts zu gewähren“. Diesem Paragrafen liegt das „Equal Treatment Prinzip“ zugrunde: Ein Zeitarbeitnehmer hat einen Anspruch auf die im entleihenden Betrieb geltenden Arbeitsbedingungen. Das bedeutet für Angestellte in der Zeitarbeitsbranche unter anderem, dass ihr Lohn nach spätestens neun Monaten den anderen, direkt beim entleihenden Unternehmen angestellten Mitarbeitern angeglichen werden muss. Voraussetzung: Der ausgeliehene Mitarbeiter ist ununterbrochen neun Monate bei dem gleichen Unternehmen eingesetzt. Der Gesetzgeber erhofft sich von dieser Regelung, die Anfang 2018 in Kraft trat, dem Lohngefälle zwischen Zeitarbeitern und den beim Entleihern angestellten Kollegen entgegenzuwirken. Allerdings gibt es Ausnahmen von der Regel, welche die so genannten Branchenzuschlagstarifverträge betreffen.
Egal für welche Tätigkeit, Praktika und Ausbildungen mal ausgenommen, in Deutschland gilt der gesetzliche Mindestlohn.
Die Zeitarbeitsbranche macht da keine Ausnahme. Die „Die Vierte Verordnung über eine Lohnuntergrenze in der Arbeitnehmerüberlassung" legt den Mindestlohn fest, das Gesetz gilt seit dem 1. Januar 2017. Die Lohnuntergrenze in der Arbeitnehmerüberlassung steigt ab 1. Oktober 2022 von 10,88 Euro auf 12,43 Euro. Zum 1. April 2023 steigt der Lohn auf 13 Euro und zum 1. Januar 2024 dann auf 13,50 Euro
Ja, das passt nicht nur zusammen, eine Beteiligung des Betriebsrats ist sogar gesetzlich vorgeschrieben.
Beide, das Betriebsverfassungsgesetz wie auch das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz, sehen die Beteiligung des Betriebsrats beispielsweise bei der Integration eines Zeitarbeitnehmers vor. So ist der Betriebsrat beispielsweise berechtigt, das Zertifikat zur Arbeitnehmerüberlassung einzusehen. Verliert das Zeitarbeitsunternehmen diese Berechtigung, ist der Betriebsrat unverzüglich zu unterrichten. Zudem besitzt er unter bestimmten Voraussetzungen ein Vetorecht, etwa, wenn ein Gesetz oder eine Betriebsvereinbarung verletzt werden. Ein Einspruch muss innerhalb Wochenfrsit erfolgen.
Falsch, denn auch in der Zeitarbeit gelten Tarifverträge (siehe Entgeltgruppen).
Im Jahr 2003 haben der Deutsche Gewerkschaftsbund und seine acht Einzelgewerkschaften mit dem Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister (BAP) den ersten Tarifvertrag abgeschlossen.Er regelt bis heute die Rahmenbedingungen der Zeitarbeit, also die Einkommen, Wochenarbeitszeit, Pausen, Urlaubsansprüche, Weihnachts- und Urlaubsgeld. Eine wichtige Errungenschaft des Vertrags ist das flexible Arbeitszeitkonto. Hier werden Überstunden, aber auch gegenüber der Sollarbeitszeit weniger geleistete Stunden verzeichnet. Die zusätzlichen Stunden können durch Geld oder Freizeit abgegolten, negative Stundenkontingente verrechnet werden. Darüber hinaus regelt der Tarifvertrag die Arbeitsbedingungen bei Mehrarbeit sowie die Nacht-, Sonn- und Feiertagszuschläge.
Zeitarbeitern stehen die gleichen Leistungen zu wie den im entleihenden Betrieb fest angestellten Mitarbeitern.
Dieser Gleichheitsgrundsatz ist im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) geregelt. Er betrifft auch Leistungen wie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld, Kranken-, Unfall-, Renten- und Arbeitslosenversicherung.
Viele Tarifverträge sehen sogenannte Entgeltgruppen vor.
Sie dienen dem Zweck, den Arbeitnehmer gemäß seiner Qualifikationen und Erfahrungen in ein gestaffeltes System einzuordnen: Je höher die Qualifikation, je größer die Berufserfahrung, desto höher die Einordnung. Dieses Prinzip gilt auch für die Zeitarbeit. Hinzu kommt noch die Kategorie der Einsatzzeit im entleihenden Betrieb. Der Tarifvertrag der BAP sieht neun Gruppen von E1 bis E9 vor. Derzeit (Juli 2022) liegt die niedrigste Entgeltgruppe bei 10,88 Euro/Stunde. Nach neun Monaten Einsatzdauer steigt der Lohn auf 11,04 Euro, nach einem Jahr auf 11,21 Euro. In der höchsten Entgeltgruppe liegt der Lohn bei 23,72, die Erhöhungen belaufen sich auf 24,08 Euro (nach neun Monaten) und 24,43 Euro (nach zwölf Monaten). Einen kompletten Überblick über alle Entgeltgruppen erhalten Sie hier hier.
Dann sind Sie krank, kurieren sich hoffentlich gut aus und kehren nach der Genesung wieder mit großer Motivation an Ihren Arbeitsplatz zurück.
Denn für Zeitarbeiter gelten die gleichen Regelungen wie für Arbeitnehmer in regulären Arbeitsverhältnissen. Sie müssen nach einer Erkrankung, die länger als drei Tage andauert, ein ärztliches Attest vorweisen können. Außerdem sollten Sie so schnell wie möglich Bescheid sagen, dass Sie erkrankt sind. Hier liegt der einzige Unterschied zu konventionellen Arbeitnehmern: Sie müssen sowohl Ihren Arbeitgeber (das Zeitarbeitsunternehmen) als auch das Kundenunternehmen (Ihren Einsatzort) informieren.
Natürlich gilt für jedes Unternehmen egal welcher Branche, dass nur die Praxis ein qualifiziertes Urteil ermöglicht. Ein paar Indizien gibt es aber vorher zu beachten.
Die Zeitarbeit ist eine der am stärksten gesetzlich reglementierten Branchen. Dazu gehört, dass ein Zeitarbeitsunternehmen durch eine (möglichst) unbefristete Arbeitnehmerüberlassung zertifiziert ist. Dadurch ist das Unternehmen an das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz gebunden, dass unter anderem zum Schutz vor sozialer Ausbeutung erlassen wurde. Fehlt diese Erlaubnis der Bundesagentur für Arbeit, ist die Gefahr der verdeckten (= unerlaubten) Arbeitnehmerüberlassung gegeben.
Die Mitgliedschaft in der BAP ist ein weiteres Indiz für einen juristisch sauberen Betrieb. Wer im Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister organisiert ist, ist an den Tarifvertrag mit dem Deutschen Gewerkschaftsbund gebunden.
Wichtig sind auch die Empfehlungen von Arbeitnehmern, die bereits für das Zeitarbeitsunternehmen tätig waren. Unabhängige Plattformen wie beispielsweise Kununu bieten da eine gute Orientierungshilfe.